Allgemeine Geschäftsbedingungen

OneLife Events

Allgemeine Geschäftsbedingungen

OneLife Events
Matthias Neumeier
Rotwandweg 20
85748 Garching b. München

  • Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages ausschließlich für das zustande kommende Vertragsverhältnis zwischen Matthias Neumeier (OneLife Events) - nachfolgend Veranstalter genannt - und seinen Kunden und Kundinnen - nachfolgend Teilnehmer genannt.

Abweichende Bedingungen erkennt der Veranstalter nicht an, es sei denn, er hat solchen abweichenden Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

  • Teilnahmebedingungen

Persönliche Voraussetzungen

Teilnehmen kann jeder, der bei Beginn der Veranstaltung organisch gesund ist, nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen steht und die dem Programm entsprechenden Voraussetzungen (z.B. Schwindelfreiheit und Trittsicherheit) mitbringt. Die jeweiligen Voraussetzungen entnehmen Sie der entsprechenden Veranstaltungsbeschreibung.

Jeder Teilnehmer (auch bei Buchung durch Dritte) versichert durch die Buchung, dass er für die von Ihm ausgesuchte Veranstaltung die notwendigen Physischen und Psychischen Voraussetzungen mitbringt.

Der Veranstalter ist von eventuellen Krankheiten, Medikamentenabhängigkeiten, Allergien oder Behinderungen von Teilnehmern bereits bei der Buchung zu unterrichten. Diese Angaben werden streng vertraulich behandelt.

Etwaige Beeinträchtigungen können zum Ausschluss des Teilnehmers führen.

Ändert sich die körperliche oder geistige Verfassung des Teilnehmenden während einer Tour, muss unbedingt bei einem der Guides oder Gruppenführer darauf aufmerksam gemacht werden.

Obwohl die Programme generell auf Gruppen mit behinderten Teilnehmern abgestimmt werden können, behält sich der Veranstalter vor, die Annahme von Anmeldungen - nach eingehender Beratung mit den Gruppenbetreuern - von der Durchführbarkeit der Programme mit Behinderten abhängig zu machen.

Mitwirkungspflicht, Verhaltensregeln, Sicherheitshinweise

Die Touren und Aktionen werden von ausgebildeten und erfahrenen Guides bzw. Trainern durchgeführt. Ihren Anweisungen und Aufforderungen ist unbedingt Folge zu leisten. Weiter ist der Führer einer Tour berechtigt, Personen aufgrund von Missachtungen oder unpassendem Verhalten von einer Veranstaltung auszuschließen.

Minderjährige

Der Veranstalter bietet keine Veranstaltung zum Kauf/Erwerb durch Minderjährige an. Zur Teilnahme an einer Veranstaltung sind auch minderjährige Personen berechtigt, wenn das Einverständnis des Vertretungsberechtigten vorliegt. Die Teilnahme eines Minderjährigen an einer Veranstaltung kann ausgeschlossen werden, sofern ein solches Einverständnis nicht nachgewiesen ist, ein Mindestalter noch nicht erreicht ist oder keine körperliche Eignung gegeben ist.

Übertragung auf Dritte

Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Teilnehmers, ist der Veranstalter berechtigt, die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von € 5,- je Person zu verlangen. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Veranstaltung nicht genügt.

  • Mindestteilnehmerzahl

Veranstaltungen werden grundsätzlich nur durchgeführt, wenn die jeweils angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Sollte die vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, so kann die Veranstaltung von Seiten des Veranstalters bis zu 3 Tage vor der Veranstaltung abgesagt bzw. verschoben werden.

Aufwendungen die dem Teilnehmer dabei entstehen, wie z. B. Reisekosten, Hotelkosten, Urlaubstage, Impfungen, Visa o.ä. werden nicht vom Veranstalter übernommen.

  • Unsere Leistungen, Vertragsgegenstand

Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung sind unsere Angaben in der Bestätigung sowie unsere Leistungsbeschreibung auf Werbemitteln und im Internet verbindlich. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn sie auch schriftlich bestätigt worden sind.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Tour oder Aktivität wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Teilnehmer gefährden könnten (z. B. zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, massiver Regen, Gewitter, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer o. ä.) abzuändern, zu erweitern oder einzuschränken. Gleiches gilt bei behördlichen Anordnungen, Schwierigkeiten mit örtlichen Transportmitteln oder Vergleichbaren unvorhersehbaren Umständen.

Für bereits erbrachte oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringende Leistungen steht uns eine ihrem Wert entsprechende Entschädigung zu.

Im Falle, dass ein Teilnehmer eine Tour oder Aktion vorzeitig beendet bzw. aus Gründen beenden muss, gehen die dadurch entstehenden Mehrkosten zu seinen eigenen Lasten.

  • Vermittlung von fremden Leistungen

Vermittelt der Veranstalter ausdrücklich in fremdem Namen nur einzelne Veranstaltungsleistungen, z.B. Wellness, Transporte, Führungen etc., so richtet sich das Zustandekommen des Veranstaltungsvertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners.

Während der Veranstaltung können zusätzliche Aktivitäten durchgeführt werden, die nicht im Leistungspaket enthalten sind. Soweit die Veranstaltungsleitung hierfür Empfehlungen ausspricht und den Kontakt herstellt, ist der Veranstalter lediglich als Vermittler tätig.

Vermittelt der Veranstalter lediglich einzelne fremde Leistungen, so haftet der Veranstalter nur für die sorgfältige Auswahl des Leistungsträgers und die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung, nicht für die Leistungserbringung selbst. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Leistungsträger in der Veranstaltungsbeschreibung beruhen ausschließlich auf deren Angaben und stellen keine eigene Zusicherung gegenüber dem Veranstaltungsteilnehmer dar.

  • Vermietung von Sportartikeln

Der Benutzer/Mieter (Teilnehmer) ist während der gesamten Mietdauer für das gestellte Material selbst verantwortlich.

Ausgeliehenes Material muss nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit durch den Mieter persönlich an den Veranstalter zurückgegeben werden. Ist dies nicht der Fall, so ist für jeden weiteren Tag der volle Mietzins zzgl. dem entstanden Ausfall zu entrichten.

Für entstandene Beschädigung, Verlust oder Diebstahl ist der Mieter im vollen Umfang haftbar. Später eingebrachte Einwendungen, Schäden seien schon vor Übergabe vorhanden gewesen, können nicht anerkannt werden. Verdeckte Mängel sind hiervon ausgenommen.

Das Mieten und Benutzen von Sportgeräten erfolgt auf eigene Gefahr. Bei eventuellen Unfällen lehnen wir jegliche Haftung ab.

Die Verleihartikel bleiben Eigentum des Veranstalters.

  • Vertragsschluss / Auftragserteilung

Die verbindliche Auftragserteilung erfolgt durch die Unterzeichnung eines Vertrags oder schriftliche Auftragserteilung durch den Auftraggeber/Teilnehmer. Nach Eingang der Auftragserteilung beim Veranstalter erhält der Auftraggeber/Teilnehmer eine Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt erst durch Eingang der Buchungsbestätigung beim Teilnehmer zustande und ist für alle Teilnehmer der Gruppe verbindlich.

Hat der Teilnehmer die Veranstaltung über ein Drittunternehmen wie z. B. Jochen Schweizer, mydays oder ein Reisebüro gebucht, treten diese lediglich als Vermittler auf.

  • Zahlung / Leistungs- und Preisänderungen

Buchung über MyObis Onlineshop

Die Zahlungsart für die Gutscheine sowie für die Direktbuchung kann variieren und erfolgt wahlweise per Bankeinzug, Rechnung oder mittels Kreditkarte. Auch kann ein bereits erworbener Gutschein bei dem Erwerb eines Tickets für eine Veranstaltung als Zahlungsmittel dienen, sofern sie nicht bereits an einen Vermittler geleistet wurde..

Buchungen von Gruppen und Firmenkunden

Nach Eingang der Auftragsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 50% des vereinbarten des vereinbarten Preises sofort zur Zahlung fällig. Die Restzahlung ist nach Erhalt der Abschlussrechnung fällig. Der Veranstalter hält sich für den Fall der Nichtbezahlung der Anzahlung vor, die Veranstaltungsanmeldung unter Verrechnung der vollen Stornokosten zu annullieren.

  • Stornierung / Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Beginn der Veranstaltung vom Veranstaltungsvertrag zurücktreten oder nach Beginn der Veranstaltung durch die Veranstaltungsleitung den Veranstaltungsvertrag kündigen:

Fristlos aus wichtigem Grund, wenn der Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung unbeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Beendigung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt der Veranstalter aus diesen Gründen, so behält er den Anspruch auf den Veranstaltungspreis.

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer vor oder während der Veranstaltung auszuschließen, die aufgrund einer Fehleinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit den Anforderungen der Veranstaltung nicht gewachsen sind.

  • Kündigung durch höhere Gewalt

Der Veranstalter ist aus Gründen höherer Gewalt oder wenn die Sicherheit des Teilnehmers nicht mehr gewährleistet ist, berechtigt den Vertrag zu kündigen bzw. die Veranstaltung nicht durchzuführen. Als höhere Gewalt im Sinne dieses Vertrages gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die – selbst wenn sie vorhersehbar waren – außerhalb des Einflussvermögens der Vertragspartner liegen. Hierzu zählen u. a. Dauerregen, starke Regenfälle mit Hochwasser, Sturm oder andere Unwetter wie Gewitter mit Blitzschlag, ungenügende Schneelage, Erdbeben oder Erdrutsch.

In diesem Fall werden auf den Preis geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet, sofern sich der Teilnehmer nicht für eine andere Tour entscheidet. In diesem Fall erhält er eine Gutschrift.

Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung einbehalten.

  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Veranstaltungsleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, bleibt der Anspruch des Veranstalters auf den Veranstaltungspreis bestehen. Der Auftraggeber hat jedoch keinen Anspruch auf Rückerstattung des Veranstaltungspreises.

  • Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung (Rücktritt durch den Teilnehmer)

Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Tour ohne Rücktrittserklärung nicht an, können wir angemessenen Ersatz für die von uns getroffenen Tourvorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den nachfolgenden Pauschalen ausgewiesen:

-    Ab Zugang der Bestätigung bis zum 30. Tag vor Beginn 30 %

-    ab 29. Tag vor Beginn   40 %

-    ab 14. Tag vor Beginn 60 %

-    ab   7. Tag vor Beginn 100 %

-    Nichtantritt ohne vorherige Rücktrittserklärung 100 %

  • Obliegenheiten und Rechte des Veranstaltungsteilnehmers bei mangelhafter Veranstaltung

Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung vor Ort und unverzüglich dem Guide, Führer oder Trainer mitzuteilen. Dieser ist durch den Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

  • Haftung, Haftungsbeschränkungen

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aus positiver Forderungsverletzung (PVV), Verschulden bei Vertragsschluss , § 311 Abs. 2 BGB, und unerlaubter Handlung, § 823 BGB, sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt.

Der Veranstalter haftet nicht für die Zerstörung, Beschädigung oder das Abhandenkommen der vom Teilnehmer mitgeführten Materialien, es sei denn dies beruht auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen. Der Teilnehmer haftet für ihm zuzurechnende Beschädigungen, Zerstörungen und Verluste am Material aus dem Bestand des Veranstalters. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung gelten, insbesondere Hotel, Jugendherberge, Bustransfer.

Der Veranstalter haftet insbesondere nicht bei grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer, bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung und für Risiken, die nicht vorhersehbar, nicht beeinflussbar oder nicht zu vertreten sind.

Dem Teilnehmer muss bewusst sein, dass die Programme des Veranstalters Gefahrensportarten bedingt durch das Gelände und die jeweilige Tätigkeit erhöhten Verletzungsrisiko beinhalten können, insbesondere bei alpinen Touren, Klettern, Radtouren, Wassersport. Daher hat der Teilnehmer eigenverantwortlich gegebenenfalls wegen der höheren körperlichen Belastung im Zweifelsfall sich durch einen Arzt untersuchen zu lassen. Der Teilnehmer nimmt zu Kenntnis, dass bei der Durchführung der Veranstaltungen folgende Gefahren entstehen können: Stein- und Eisschlag, Sturz, Absturz, Umsturz, Spaltensturz, Mitreißgefahr, Kälte- und Hitzeschäden insbesondere Unterkühlung, Lawinengefahr, Gefahr durch Materialversagen.

Der Veranstalter übernimmt lediglich die Haftung im oben ausgeführten Rahmen. Die Veranstaltungskosten fassen, soweit nicht anders vereinbart, ausschließlich Führung und Einweisung.

Der Abschluss einer Auslandskranken-, Reiserücktritts-, bzw. Unfallversicherung wird dringend empfohlen.

  • Anspruchsstellung, Ausschlussfrist, Verjährung, Abtretungsverbot

Vertragliche Ansprüche wegen völliger oder teilweiser Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung von Veranstaltungsleistungen muss der Veranstaltungsteilnehmer innerhalb von 1 Monat nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung dem Veranstalter gegenüber schriftlich geltend machen. Nach Fristablauf können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Die Ansprüche des Veranstaltungsteilnehmers verjähren gemäß den gesetzlichen Vorschriften.

  • Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Teilnehmers, die im Rahmen der Bestellung angegeben werden und die zur Durchführung dieser Geschäftsbeziehung erforderlich sind werden vom Veranstalter nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.

  • Film- und Fotoaufnahmen, Urheberrecht

Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen zur Dokumentation zu erstellen. Zugleich ist er berechtigt, dieses Bildmaterial ohne ausdrückliche Freigabe durch einzelne abgebildete Personen zum Zweck der Werbung (z.B. Bilder für die Homepage) für eigene Zwecke zu nutzen.

Mit der Anmeldung oder Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich mit der – für ihn entgeltlosen – Veröffentlichung der von ihm gemachten Fotos und Filmaufnahmen einverstanden.

  • Form von Erklärungen

Soweit sich die Vertragspartner per elektronische Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.

In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h., sie muss den Namen und die E-Mail Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.

Alle Mitteilungen sind in deutscher oder englischer Sprache zu formulieren.

  • Gerichtstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die mit diesem Vertrag in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen, ist – soweit zulässig – Erfüllungsort und Gerichtsstand des Sitzes vom Veranstalter unabhängig davon, wer von beiden Vertragsparteien Klage erhebt.

  • Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Veranstaltungsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Veranstaltungsvertrages zur Folge.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge

 

 

München, 17.08.2012